�kologischer Landbau, �ko, Bio

Öko-Zertifizierung


Grundlage für das Kontrollkonzept sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen der VO (EU) 2018/848 sowie deren Durchführungsverordnungen und delegierten Verordnungen über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel. Es dürfen nur Produkte pflanzlicher und tierischer Herkunft sowie bestimmte eng mit der Landwirtschaft verbundene Erzeugnisse mit „Bio“ oder „Öko“ oder gleichsinnigen Angaben in der Etikettierung oder in der Werbung beworben werden, wenn die festgelegten Anforderungen entsprechend der EU-ÖKO-Verordnungen eingehalten werden.

In der Kontrolltätigkeit wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Dabei sind die Schaffung von geschlossenen Stoffkreisläufen unter Einbeziehung der pflanzlichen und tierischen Produktion sowie die vollständige Trennung der Öko- von der konventionellen Produktion wichtige Voraussetzungen für die Öko-Produktion. Die Produktion nach ökologischen Gesichtspunkten ist in allen Produktionsstufen zu gewährleisten, entsprechende Vorsorgemassnahmen sind zu etablieren. Von Lieferanten sind Bio-Zertifikate zu erbringen, um eine vollständige Kette der ökologischen Produktion zu garantieren.

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