Ökologischer Landbau
Grundlage für das Kontrollkonzept sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen der VO (EG) Nr. 834/2007 und deren Durchführungsbestimmungen VO (EG) Nr. 889/2008 und VO (EG) Nr. 1235/2008 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaft-
lichen Erzeugnisse und Lebensmittel. Es dürfen nur Pro-
dukte pflanzlicher und tierischer Herkunft mit „Bio“ oder „Öko“ oder gleichsinnigen Angaben in der Etikettierung oder in der Werbung beworben werden, wenn die festge-
legten Anforderungen entsprechend der EG-ÖKO-VO eingehalten werden.
In der Kontrolltätigkeit wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Dabei sind die Schaffung von geschlossenen Stoffkreisläufen unter Einbeziehung der pflanzlichen und tierischen Produktion sowie die vollstän-
dige Trennung der Öko- von der konventionellen Produktion wichtige Voraussetzungen für die Öko-Produktion. Die Produktion nach ökologischen Gesichtspunkten ist in allen Produktionsstufen zu gewährleisten. Von Lieferanten sind entsprechende Bescheinigungen zu erbringen, um eine vollständige Kette der ökologischen Produktion zu garantieren.






