
Ökologischer Landbau
Grundlage für das Kontrollkonzept sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen der VO (EG) Nr. 834/2007 und deren Durchführungsbestimmungen VO (EG) Nr. 889/2008 und VO (EG) Nr. 1235/2008 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaft-
lichen Erzeugnisse und Lebensmittel. Es dürfen nur Produkte pflanzlicher und tierischer Herkunft mit „Bio“, „Öko“ oder gleichsinnigen Angaben in der Etikettierung oder in der Werbung beworben werden, wenn die festgelegten Anforderungen entsprechend der EG-ÖKO-VO eingehalten werden.
In der Kontrolltätigkeit wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Dabei sind die Schaffung von geschlossenen Stoffkreisläufen unter Einbeziehung der pflanzlichen und tierischen Produktion sowie die vollstän-
dige Trennung der Öko- von der konventionellen Produktion wichtige Voraussetzungen für die Öko-Produktion. Die Produktion nach ökologischen Gesichtspunkten ist in allen Produktionsstufen zu gewährleisten. Von Lieferanten sind entsprechende Bescheinigungen zu erbringen, um eine vollständige Kette der ökologischen Produktion zu garantieren.






