Eigenkontrollsysteme
zur Sicherung
des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
Auf der Basis von Artikel 5 der EG VO 852/2004 sind alle Beteiligten in der Lebensmittelkette verpflichtet, Eigen-
kontrollsysteme zur Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes zu etablieren. Die jeweiligen betriebseigenen Systeme auf Grundlage der gemeinschaftlichen Leitlinien für eine gute Hygienepraxis oder für die Anwen-
dung der HACCP-Grundsätze (Artikel 8 und 9 der EG VO 852/2004) werden von uns auf fachkompetente Umsetzung der risikoorientierten Eigenkontrollen und deren Effizienz geprüft. Schwerpunkt ist die korrekte Anwendung des HACCP-Systems zur Risikoanalyse und Festlegung von CCP`s.







